Dauergrabpflege

Im Rahmen unseres friedhofsgärtnerischen Angebotes unterscheiden wir zwischen Jahres- und Dauergrabpflege. Die Dauergrabpflege ist ein Pflegeverhältnis mit längerer Laufzeit und wird ab 5 Jahren angeboten. Das vollständige Angebot der Dauergrabpflege umfasst alle Arbeiten, die im Rahmen einer Grabpflege anfallen.

Von der Pflege, über saisonale Bepflanzung bis zu Gestecken oder Blumensträußen an Gedenktagen bestimmen Sie den Umfang der Arbeiten. Dauergrabpflege ermöglicht Ihnen die perfekte Vorsorge für Grabstätten, die Sie betreuen oder für Ihre eigene Grabstätte, weil Sie zu Lebzeiten alles verbindlich regeln können.

 

Die für eine Dauergrabpflege zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner vereinbarte Vertragssumme wird bei Abschluss in einer Summe bei der Dauergrabpflegeeinrichtung eingezahlt.

 

Wir arbeiten mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege „Westfalen-Lippe“mbH zusammen. Die Gelder werden nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt und die jährlichen Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. So können Preissteigerungen auch über Jahrzehnte abgefangen werden.Die für eine Dauergrabpflege zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner vereinbarte Vertragssumme wird bei Abschluss in einer Summe bei der Dauergrabpflegeeinrichtung eingezahlt. Wir arbeiten mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege „Westfalen-Lippe“mbH zusammen. Die Gelder werden nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt und die jährlichen Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. So können Preissteigerungen auch über Jahrzehnte abgefangen werden.

 

Zusätzlich hat die Gesellschaft für Dauergrabpflege die Aufgabe, unsere Arbeit in regelmäßigen Abständen vor Ort zu überprüfen. Gibt ein Friedhofsgärtner seine Tätigkeit auf, so kümmert sich die Gesellschaft um einen geeigneten Ersatz.

In unserer Gärtnerei erhalten Sie weiteres Informationsmaterial und wir machen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.